Rechtsprechung
LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast für die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandselemente des Betrugs i.R. eines Projekts zum Bau und Betrieb eines Kongresszentrums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Pressemitteilung)
Klage und Widerklage im WCCB-Zivilverfahren abgewiesen
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+4Weitere Entscheidungen mit demselben BezugLG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Klage und Widerklage im WCCB-Zivilverfahren abgewiesen
OLG Köln, 12.01.2017 - 7 U 12/16Ansprüche der Altgläubiger einer in Insolvenz gefallenen Bauprojekt-Gesellschaft
LG Bonn, 23.09.2015 - 1 O 206/14World Conference Center Bonn
BGH, 14.10.2014 - 2 StR 44/14World Conference Center Bonn
LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11World Conference Center Bonn
World Conference Center Bonn
Verfahrensgang
- LG Bonn, 27.09.2017 - 1 O 36/14
- LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87
Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine …
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f).Dies gilt auch dann, wenn das Organmitglied an dem betreffenden Rechtsgeschäft nicht selbst mitgewirkt hat (BGHZ 109, 327).
Auch das Ausscheiden des Organvertreters aus dem Amt steht dem Fortdauern der Wissenszurechnung nicht entgegen (BGHZ 109, 327 m.w.N.).
- BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09
Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast …
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Die Darlegungs- und Beweislast für die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandselemente des § 263 Abs. 1 StGB, mithin auch für eine kausal auf einer Täuschung durch die Beklagten zu 1. und 2. beruhenden Irrtumserregung sowie den Fortbestand des Irrtums bei einem Eingehungsbetrug, trägt die Klägerin (BGH NJW-RR 2011, 1661ff.).Die Zweifel der Kammer an einem fortbestehenden Irrtum (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 2011, 1661ff.) sämtlicher mit der Angelegenheit befassten vertretungsberechtigten Organmitglieder der Klägerin noch zur Zeit des Ratsbeschlusses wurden insbesondere nicht durch die Aussagen der Zeugen E, I4 und A ausgeräumt.
- OLG Celle, 07.12.2005 - 3 U 141/05
Möglichkeit einer Erklärung eines Verzichtes auf die Einrede der Verjährung bei …
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Der Umstand, dass die Verjährungsverzichtserklärung erstmals im Jahr 2010 abgegeben wurde, also zu einer Zeit, als, wie vorstehend ausgeführt, bereits die Verjährung eingetreten war, spricht jedenfalls dafür, dass sich die Verzichtserklärung nicht auch auf zu diesem Zeitpunkt bereits verjährte Ansprüche erstreckt (vgl. OLG Celle v. 07.12.2005, 3 U 141/05 = OLGR Celle 2006, 122, zit. nach juris).
- BGH, 29.10.2008 - XII ZB 75/08
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer einer Klage auf Feststellung des …
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Dies entspricht sowohl den unter verständiger wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach dem - streitigen - Klägervortrag zu erwartenden Schäden im Sinne der §§ 249ff. BGB, als auch dem Umstand, dass bei der hier vorliegenden positiven Feststellungsklage wegen der zweifelhaften Realisierbarkeit späterer Zahlungsansprüche gegen die Beklagten ein Abschlag von mindestens 50% der zu erwartenden Schadenssumme vorzunehmen ist (vgl. BGH NZM 2009, 51;… Zöller/Herget, ZPO, 32.Aufl. 2018, § 3 Rd.16 Stichwort "Feststellungsklage). - BGH, 06.04.1964 - II ZR 75/62
Faktisches Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f). - BGH, 03.03.1956 - IV ZR 314/55
Unterschlagung eines Bestätigungsschreibens
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f). - BGH, 01.03.1984 - IX ZR 34/83
Zurechnung der Kenntnis des Kassierers einer Großbank von der Zahlungseinstellung …
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Die Wissenszurechnung kommt selbst dann in Betracht, wenn der Organvertreter von dem zu beurteilenden Rechtsgeschäft nichts gewusst hat (vgl. BGH Urt. v. 1. März 1984, IX ZR 34/83, NJW 1984, 1953, 1954 - Kenntnis des unterbevollmächtigten Kassierers einer Bankfiliale). - BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83
Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung
Auszug aus LG Bonn, 11.04.2018 - 1 O 36/14
Das Wissen schon eines in der Angelegenheit vertretungsberechtigten Organmitglieds ist als Wissen des Organs anzusehen und damit auch der juristischen Person zuzurechnen (BGHZ 20, 149, 153; 41, 282, 287; 109, 327 m.w.N.; BAG Betrieb 1985, 237f).